Landgericht setzt Freiheitsstrafe für fahrlässige Tötung zur Bewährung aus

Das Landgericht Chemnitz hat eine Angeklagte im Berufungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht setzte die ursprünglich verhängte einjährige Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte.

Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt und die Angeklagte der Bewährungshilfe unterstellt.

Zudem muss die Frau 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht verhängte außerdem eine Sperrfrist für die Fahrerlaubnis von einem Jahr und sechs Monaten.

Laut Gericht kam der Angeklagten zugute, dass seit dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Freiberg vom August vergangenen Jahres keine weiteren Straftaten bekannt geworden sind.

Das Amtsgericht Freiberg hatte die Frau im August 2024 wegen fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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