SPD verteidigt 65-Prozent-Erneuerbare-Regel für Heizungen im Gebäudeenergiegesetz

Die SPD besteht auf der Beibehaltung der Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. „Wer den 65-Prozent-Anteil Erneuerbarer Energien vom Ergebnis her infrage stellt, muss erstmal Alternativen benennen, die gleichermaßen sicher, sauber und bezahlbar sind“, sagte die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer, der „Bild“ (Mittwochausgaben). Diese seien aber nicht in Sicht.

Die Energiepreiskrise 2022 habe gezeigt, „welche ökonomischen Risiken und Erpressbarkeiten in unseren Abhängigkeiten von fossilen Energien liegen“, sagte Scheer. Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will an der Vorgabe festhalten.

Der Koalitionsvertrag sehe nicht vor, das 65-Prozent-Ziel abzuschaffen, so Scheer. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ Die erreichbare CO2-Vermeidung solle zur zentralen Steuerungsgröße werden, heißt es weiter. „Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen.“

Die Unionsfraktion will die Erneuerbaren-Quote abschaffen. Andreas Lenz (CSU), energiepolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, sagte der „Bild“, die 65-Prozent-Regel solle aus Sicht des Wirtschaftsministeriums und seiner Fraktion kippen. „Die 65-Prozent-Regel ist nicht sachgemäß. Sie gehört gestrichen“, so Lenz.

Er forderte Vereinfachungen. „Die 65-Prozent-Regel ist in ihrer Ausgestaltung kompliziert und bürokratisch. Wir brauchen jetzt einen verlässlichen Rahmen für die Menschen im Land ohne Verbote und Gängelung.“

Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung stimmte dem zu. „Das Klimaziel bleibt, das Heizungsgesetz der Ampel nicht – so ist es im Koalitionsvertrag vereinbart“, sagte er der Zeitung. Die Überregulierung werde abgeworfen, über die Heizung werde vor Ort entschieden. „Ein klarer Rahmen ist besser als starre Vorgaben.“

Der Gebäudesektor verfehlt regelmäßig die Zielvorgaben im Bundes-Klimaschutzgesetz. Durch die sogenannte „Effort Sharing Regulation“ der EU drohen zudem Strafzahlungen, wenn Deutschland die Emissionen im Gebäudesektor nicht ausreichend senkt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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