Polizei-Experte rechtfertigt Schusswaffeneinsatz gegen Zwölfjährige in Bochum

Der Fall des zwölfjährigen Mädchens, das in Bochum von einem Polizisten angeschossen wurde, ist laut dem Polizei-Experten Markus Thiel mit der sogenannten Eigensicherung zu rechtfertigen.

„Irgendwann bleibt eben nichts anderes mehr übrig, als auf kurze Distanz zu schießen“, sagte der Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster dem Nachrichtenportal Watson. Demnach ergebe sich für die Beamten gerade im Falle eines drohenden Messerangriffs eine gewisse Dringlichkeit.

Auch das gesetzlich geregelte Verbot, Schusswaffen gegen Minderjährige anzuwenden, könne laut dem Verwaltungsrechtler in solchen Situationen ausgehebelt werden. „Auch der Dreijährige, der mit dem Messer auf sie zuläuft oder auf eine andere Person, kann ja eine Gefahrenlage darstellen“, sagte Thiel. Die Beamten würden demnach darauf geschult, jede Situation einzeln zu bewerten. „Hier ist es wichtig zu differenzieren: Es gibt auch andere Fälle, in denen der Schusswaffengebrauch klar rechtswidrig war“, sagte er. Im aktuellen Fall aber halte er den Schuss für gerechtfertigt.

In der Nacht zum Montag hatte ein Polizist in Bochum eine Zwölfjährige in der Wohnung ihrer Mutter angeschossen. Das gehörlose Mädchen war aus einer Jugendeinrichtung ausgebrochen und als vermisst gemeldet. Laut Polizeiangaben soll sie mit zwei Messern auf die Beamten zugelaufen sein.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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