BSW kündigt Verfassungsklage an nach erwarteter Ablehnung des Wahlprüfungseinspruchs

Nach Berichten über eine bereits abgemachte Ablehnung des BSW-Einspruchs gegen das Ergebnis der Bundestagswahl im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags kündigt BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Wagenknecht sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Wenn der Ausschuss die Beschlussempfehlung annimmt, dann haben die Demokratieverächter sich durchgesetzt. Dass der Ausschuss unseren Einspruch mit Mehrheit abweisen will, ist wenig überraschend. Die Angst, dass eine Neuauszählung uns in den Bundestag und die Regierung Merz um ihre Mehrheit bringen könnte, war offenbar zu groß. Immerhin ist jetzt für uns endlich der Weg nach Karlsruhe frei.“

Der Wahlprüfungsausschuss tagt am 4. Dezember. Laut einer internen Beschlussvorlage, aus der „Table Briefings“ zitiert hatte, soll der Einspruch des BSW zurückgewiesen werden.

Wagenknecht forderte gegenüber dem RND weiter vehement eine Neuauszählung: „Für jeden unbefangenen Beobachter liegt die Notwendigkeit einer Neuauszählung auf der Hand: Da niemand angesichts des knappen Ergebnisses und der belegten Unregelmäßigkeiten ausschließen kann, dass das BSW von mehr als fünf Prozent der Wähler gewählt wurde, muss nachgezählt werden. Der Aufwand einer Neuauszählung wäre klein, der Dienst an der Demokratie groß.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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