Sachsen will Straßengesetz für schnellere Sanierungen vereinfachen

Das sächsische Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Planfeststellungsverfahren für Sanierungen von Staats- und Kreisstraßen sowie für den Ersatz maroder Brücken abschaffen soll. Das teilte das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung am Dienstag mit.

Ziel sei es, Bürokratie abzubauen und Bauprojekte zu beschleunigen, während für Neubauten oder deutliche Erweiterungen weiterhin Umweltverträglichkeitsprüfungen nötig bleiben.

Infrastrukturministerin Regina Kraushaar sagte, das Gesetz sei ein wichtiges Werkzeug, um im Bestand spürbar schneller zu werden. Kern der Novelle ist, dass viele Sanierungsvorhaben künftig kein aufwändiges Planfeststellungsverfahren mehr durchlaufen müssen, solange Trasse und Leistungsfähigkeit der Straße im Wesentlichen gleich bleiben.

Dies gelte auch für den nachträglichen Anbau von Radwegen an Staatsstraßen.

Für Kommunen bringe das Gesetz zusätzliche Entlastungen und mehr Klarheit, etwa bei Straßenverzeichnissen und Verfahren zur Widmung von Straßen. Nach Berechnungen des Ministeriums und des Sächsischen Normenkontrollrats führt die Novelle zu weniger Verwaltungsaufwand in Land und Kommunen.

Eine erste Lesung im Landtag ist für Anfang 2026 vorgesehen, das Inkrafttreten wird für Mai 2026 angestrebt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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