Bayerns Innenminister Herrmann weist Vorwurf des Generalverdachts bei Stadionverboten zurück

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat mit Unverständnis auf Vorwürfe reagiert, beim vieldiskutierten Stadionverbot stelle man die gesamte Fanszene unter Generalverdacht. Für Herrmann sind „die Vorwürfe vom Generalverdacht völliger Unsinn“, wie er dem TV-Sender „Welt“ sagte.

Er habe sich „schon gewundert, was da alles publiziert worden ist, weil es gerade ja bei den Stadionverboten darum geht, dass eine bestimmte Person mit einem bestimmten Fehlverhalten identifiziert worden ist und dass gegen diese spezielle Person dann jeweils aufgrund ihres Fehlverhaltens ein Stadionverbot verhängt wird. Und dass dies möglichst nach einheitlichen Kriterien in ganz Deutschland erfolgen soll und dann natürlich das Stadionverbot gegebenenfalls auch für alle Stadien in Deutschland durchgezogen wird.“ Das habe also mit Generalverdacht gar nichts zu tun, sondern es richte sich gegen einzelne Personen, die sich entsprechend falsch verhalten haben.

Überhaupt liege die Entscheidung über ein Stadionverbot in den allermeisten Fällen bei den Bundesliga-Vereinen und nicht beim Staat, so Herrmann. Nur die schwersten Straftaten landeten bei Gericht, ansonsten müssten die einzelnen Vereine, die DFL oder der DFB entscheiden, wen sie ins Stadion lassen: „Das Stadionverbot wird ja nicht von einem Innenminister verhängt. Und insofern: Die entscheiden darüber. Die müssen das wissen.“

Der DFB habe dabei aber auch um Mithilfe der Polizei gebeten, „sodass die Polizei dann ihre Informationen oder Ermittlungsergebnisse auch dem Verein zur Verfügung stellt“. Das wolle man gerne tun, so Herrmann: „Da müssen wir in der Tat in der Kommunikation noch besser werden. Wenn die Polizei entsprechende Erkenntnisse hat, muss sie diese auch dem Verein mitteilen. Denn der Verein entscheidet ja dann über Stadionverbote.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Heilpraktikerin scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verbot von Eigenbluttherapie

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin gegen das Verbot der Blutentnahme zur Herstellung nichthomöopathischer Eigenblutprodukte abgewiesen. Eine Verletzung ihrer Rechte konnte nicht festgestellt werden, teilten die Karlsruher Richter am…

    Dax startet mit Gewinnen – neue Iran-Deal-Hoffnung

    Der Dax ist am Dienstag mit Gewinnen in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 25.550 Punkten berechnet, 0,7 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag. An…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert