Pflegereform: Arbeitsgruppe schlägt strengere Begutachtung und Finanzierungsoptionen vor

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform hat am Donnerstag Vorschläge zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und Optionen für eine Finanzierung der Pflegeversicherung vorgelegt.

Demnach sollen bei der Begutachtung von Pflegebedürfigkeit die Schwellenwerte angepasst werden, um die Leistungen „stärker auf diejenigen zu fokussieren, die sie tatsächlich benötigen“. Für die Pflegekosten werden zwei Optionen beraten: Eine „Dynamisierung“, bei der die Eigenanteile regelmäßig angepasst werden, und ein „Sockel-Spitze-Tausch“, bei dem Bedürftige offenbar einen festen Grundbetrag zahlen und die Versicherung nur das, was darüber hinausgeht.

Die Prävention vor und in der Pflege soll deutlich gestärkt werden. Beispielsweise sind freiwillige Gesundheits-Check-Ups für ältere Menschen zur Früherkennung von Risikofaktoren geplant. Zudem schlägt die Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau eine Bündelung ambulanter Leistungen und einen Abbau doppelter Vorgaben auf Landes- und Bundesebene an.

Die Kernfrage bleibe die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung, sagte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Dazu halten wir an der Systematik des Teilleistungssystems fest, wollen die finanziellen Mittel aber zielgerichteter für nachweislich nutzbringende Leistungen einsetzen. Die heutigen Ergebnisse sind eine gute Grundlage, um im engen Austausch innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.“

Das Ergebnispapier der Arbeitsgruppe ist in den Bundesländern umstritten: Aus einer Protokollerklärung der Regierung Brandenburgs geht hervor, dass das Land dem Papier nicht zustimmt. Schleswig-Holsteins Regierung kritisiert das Papier als Vertagung von Beschlüssen und fordert „konkrete Eckpunkte“ für die nächste politische Runde.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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