Produkthaftungsrecht wird reformiert: Hersteller haften künftig unbegrenzt und auch für fehlerhafte Software

Hersteller sollen künftig stärker haften, wenn ihre Produkte fehlerhaft sind und Sachschäden oder Körperverletzungen verursachen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) vor, über den das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Darin heißt es, das neue Produkthaftungsrecht werde den Schutz von Verbrauchern verbessern und Anreize für Hersteller schaffen, „sichere Produkte auf den Markt zu bringen“. Der Entwurf soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Hubig sagte: „Wir reagieren darauf, dass Produkte immer komplizierter werden.“ Betroffenen solle erleichtert werden, einen Schaden bei fehlerhaften Produkten nachzuweisen. So kann ein Gericht anordnen, dass die Hersteller relevante Beweismittel im Prozess offenlegen müssen.

Die Hersteller haften künftig finanziell unbegrenzt. Bisher lag der Höchstbetrag bei 85 Millionen Euro. Dieser soll gestrichen werden. Neu ist auch, dass die Produkthaftung für jede Art von Software gelten soll. Es mache für Verbraucher keinen Unterschied, ob sie einen Schaden erleiden, weil eine Schraube locker ist, oder weil die Software spinnt, so die Justizministerin. „Der Schaden kann der gleiche sein.“ Durch die umfassende Aufnahme von Software in den Anwendungsbereich des Gesetzes soll die Produkthaftung künftig auch für Systeme künstlicher Intelligenz gelten.

Es ist 36 Jahre her, dass die Produkthaftung zuletzt geändert wurde. Die nun anstehende Modernisierung geht auf europäische Vorgaben zurück: Eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Gesetz soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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