Bundesregierung nimmt Wolf ins Jagdgesetz auf: Mehr Schutz für Weidetiere und regionale Bestandsregulierung geplant

Der Wolf soll nach dem Willen der Bundesregierung in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden, um den Schutz von Weidetieren zu verbessern. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, der von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) vorgelegt wurde. Er sieht vor, dass präventiver Herdenschutz als zentral für den Schutz der Weidetiere hervorgehoben wird. Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden soll weiterhin unterstützt werden.

Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist, wie in der alpinen Region, ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich. Rainer sagte, dass die Weidetierhaltung das Herzstück der Kulturlandschaft sei und der Wolf längst Teil des Alltags geworden ist. „Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit.“

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die Länder die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements erhalten. In Regionen mit hohen Wolfszahlen können Managementpläne aufgestellt werden, um die Zahl der Wölfe zu regulieren. Eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober ist vorgesehen. Die Bundesregierung will nach fünf Jahren dem Bundestag berichten, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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