Neuer Landesrahmenvertrag für Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt unterzeichnet

In Sachsen-Anhalt ist ein neuer Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe unterzeichnet worden. Das teilte das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit.

Nach anderthalbjährigen Verhandlungen besiegelten Vertreter der Leistungserbringerverbände und das Sozialministerium den Vertrag mit ihrer Unterschrift.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte, mit dem Vertrag könne Menschen mit Behinderungen im Land gezielter die Chance auf mehr gesellschaftliche Teilhabe und bessere Integration in den Arbeitsmarkt gegeben werden. Der Vertrag setze das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen-Anhalt gezielter um.

Künftig sollen Leistungen über einen transparenten Katalog festgelegt werden, der es Leistungsberechtigten etwa ermöglicht, zwischen verschiedenen Anbietern für Assistenz oder Freizeitunterstützung zu wählen.

Ein weiteres Ziel ist es, mehr Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten zu schaffen und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Dafür sind Zielvereinbarungen mit den Werkstätten vorgesehen.

Der bisherige Rahmenvertrag war Ende 2024 gekündigt worden, seit Januar 2025 galt eine Übergangsregelung. Für die Eingliederungshilfe sind im Land 2025 Ausgaben von rund 711 Millionen Euro und für 2026 von etwa 723 Millionen Euro eingeplant.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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