Bundesjustizministerin Hubig lehnt EU-Einigung zur Kennzeichnungspflicht von genom-editierten Lebensmitteln ab

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt das Ergebnis der Verhandlungen auf EU-Ebene über eine Abschaffung der Kennzeichnungspflicht von Nahrungsmitteln aus genom-editierten Pflanzen ab. „Lebensmittel, die gentechnisch verändertes Material enthalten, sollten weiterhin als solche gekennzeichnet werden müssen“, sagte die SPD-Politikerin den Partner-Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Donnerstagausgaben). Gentechnik schmecke nicht jedem, Verbraucher bräuchten echte Wahlfreiheit – und die gebe es nur mit Transparenz, argumentiert Hubig.

Produkte, die mit neuartigen Methoden wie der Genschere bearbeitet wurden, müssen künftig nicht mehr gekennzeichnet werden. So sieht es eine Einigung zwischen EU-Parlament, Kommission und den Mitgliedstaaten im sogenannten Trilog-Verfahren vor zwei Wochen vor. Die Regelung gilt, solange es sich um einen begrenzten Eingriff in die Genetik der Pflanzen handelt, der auch durch konventionelle Züchtung hätte erreicht werden können.

„Für mich ist das ein falscher Weg“, sagte Hubig. Natürlich biete die Gentechnik große Chancen für die Ernährungssicherheit. Aber am Ende müssten sich Verbraucher „auch gegen Gentechnik entscheiden können“, forderte die SPD-Politikerin. Weniger Transparenz könne nicht die Antwort sein auf real existierende Fragen und Verunsicherung, so die Justizministerin.

Hubigs Absage an der EU-Einigung könnte das ganze Vorhaben zu Fall bringen, schließlich müsste im Europäischen Rat bei der Abstimmung über den Trilog-Kompromiss erneut ein Weg um einen „German Vote“, also eine Enthaltung des größten Mitgliedstaates, herum gefunden werden. CDU und CSU hatten sich in der Vergangenheit für eine Liberalisierung im Umgang mit Neuen Genomischen Techniken (NGT) starkgemacht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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