Bundestag lehnt Neuauszählung der Bundestagswahl ab – BSW scheitert mit Einsprüchen

Der Bundestag hat sich am Donnerstag gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl ausgesprochen. 427 Abgeordnete stimmten für die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, eine Neuauszählung abzulehnen, und 129 dagegen. Eine Person enthielt sich. Im Wahlprüfungsausschuss hatten sich zuvor Union, SPD, Grüne und Linke gegen eine Neuauszählung ausgesprochen und die AfD dafür.

Anlass der Abstimmung waren zwei Einsprüche gegen das Wahlergebnis des „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW). Die Partei war bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Für einen Einzug in den Bundestag fehlten nur 9.529 Stimmen.

„Das BSW hat etwa 20 Wahleinsprüche substanziiert vorgetragen bei 95.109 Wahlbezirken“, sagte Carsten Müller (CDU) in seiner Rede im Bundestag. „Kein einziger dieser circa 20 Einzelvorträge hat sich bei Überprüfung erwiesen. In der Regel ist genau das Gegenteil herausgekommen.“

Fabian Jacobi von der AfD-Fraktion trug die Argumente des BSW vor. Demnach sei es vorgekommen, dass „für das Bündnis Sahra Wagenknecht abgegebene Stimmen versehentlich für die Partei Bündnis Deutschland gezählt worden seien“. Das möge so sein oder auch nicht, sagte Jacobi. „Die vorgetragenen Umstände legen es nahe, dass es so sein könnte. Derzeit wissen wir es aber nicht. Ausräumen ließe sich diese Ungewissheit nur durch eine Nachzählung.“

Johannes Fechner (SPD) dankte den Landeswahlleitern für die „umfangreiche Fleißarbeit“ und verwies auf Ergebnisse von Nachprüfungen. „Dass dem BSW weitere Stimmen zugerechnet wurden nach Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses, das lag selten an Verwechslungen, die dort, wo sie aufgedeckt wurden, auch tatsächlich korrigiert wurden.“

Stattdessen hätte dies andere Gründe gehabt. „Beispielsweise wurden in einem Wahllokal Briefwahlunterlagen gefunden mit Stimmen für alle Parteien, deshalb hat auch das BSW mehr Stimmen bekommen. Manchmal wurden in der Schnellmeldung falsche Zahlen versehentlich übermittelt, auch das wurde korrigiert. Und in einem Wahllokal konnte das Wahlergebnis aus technischen Gründen nicht erfasst werden. Da gab es dann aber auch für alle Parteien – nicht nur für das BSW – mehr Stimmen“, erklärte er.

„Das Entscheidende ist, dass wir nicht ins Blaue hinein auf Basis von Vermutungen oder bloßen Möglichkeiten eine Neuauszählung vornehmen können.“ Das habe das Bundesverfassungsgericht ganz klar in seinem Urteil zur Wahl in Berlin gesagt, so Fechner.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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