IP-Adressenspeicherung: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor

Das Bundesjustizministerium hat den angekündigten Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichten soll, die an ihre Kunden vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern.

Ziel sei es, die Aufklärung von Straftaten im Internet zu verbessern, teilte das Ministerium am Montag mit. Der Entwurf sieht demnach auch ein neues Ermittlungsinstrument vor – die Sicherungsanordnung. Diese soll es ermöglichen, dass Telekommunikationsanbieter anlassbezogen weitere Verkehrsdaten für drei Monate sichern müssen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass Kriminalität im Internet wirksamer bekämpft werden müsse, da Täter oft ungestraft davonkämen, insbesondere bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz. „Die IP-Adressenspeicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor. Die Regelungen wurden an die Länder und Verbände versendet, die bis zum 30. Januar 2026 Stellung nehmen können.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Bundeswohnungsbaugesellschaft: Klingbeil braucht Grundgesetzänderung

    Die von Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgeschlagene Bundeswohnungsbaugesellschaft droht an verfassungsrechtlichen Hürden zu scheitern. Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags wäre für eine Gesellschaft, die Bauprojekte…

    Champions League: RB Leipzig schlägt PSV Eindhoven 1:0, FC Bayern nur 3:3 bei Viking FK

    RB Leipzig hat am 2. Spieltag der Champions-League-Ligaphase die PSV Eindhoven mit 1:0 besiegt. Im parallel laufenden Spiel haben sich der FC Bayern München und der norwegische Meister Viking FK…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert