Wahlrechtsreform verzögert sich – Kommission legt Ergebnisse erst im Februar vor

Die von Union und SPD eingesetzte Kommission zur Evaluation des Wahlrechts kann den ursprünglich vorgesehenen Zeitplan nicht einhalten. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise.

Dem Vernehmen nach hat die Koalition die von der Union gewünschte Reform der jüngsten Wahlrechtsänderungen mit der von der SPD geforderten Schuldenbremsenreform verbunden. Im Koalitionsvertrag hatte Schwarz-Rot festgehalten, noch im Jahr 2025 Vorschläge für ein neues Wahlrecht zu unterbreiten.

Aus Koalitionskreisen hieß es nun, dass Union und SPD auf Ergebnisse der Wahlrechtskommission im Februar hoffen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir im nächsten Jahr gute Ergebnisse vorlegen werden“, sagte Kommissionsmitglied und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann der Zeitung. „Die Wahlrechtskommission hat die verantwortungsvolle Aufgabe, das undemokratische und in Teilen verfassungswidrige Wahlrecht der Ampel zu reparieren.“

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), ist ebenfalls Mitglied der Kommission. Er sagte, die Kommission befinde sich im Arbeitsmodus und werde zeitnah im neuen Jahr Vorschläge vorlegen. „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, wie alle Wahlkreissieger ins Parlament einziehen können, damit alle Wahlkreise einen eigenen Bundestagsabgeordneten haben, ohne dabei den Bundestag zu vergrößern“, sagte Bilger der Zeitung.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sieht einen anderen Schwerpunkt. „Für uns ist wichtig, dass der Bundestag nicht wesentlich größer wird und dass wir zu einem deutlich höheren Frauenanteil kommen“, sagte das Kommissionsmitglied. „Dazu sind wir nach wie vor in guten Gesprächen“, so Fechner.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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