Ex-Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle fordert Klarnamenpflicht im Internet

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, plädiert für die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet.

„Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen“, sagte Voßkuhle dem „Tagesspiegel“. Mit diesem einfachen Mittel könne man „öffentliche Diskussionen im Netz entgiften“, sagte er. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.

Er halte eine Klarnamenpflicht im Internet zwar für „nicht ganz einfach“, aber „verfassungsrechtlich zulässig“, sagte Voßkuhle, der das Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg leitet. Allerdings brauche es für eine Klarnamenpflicht eine genaue Begründung. Es müsse weiter möglich sein, „die Regierung zu kritisieren, ohne persönlich Sanktionen befürchten zu müssen“.

Voßkuhle begründete seine Forderung nach einer Klarnamenpflicht mit einer „paradoxen Welt“, in der sich die Bürger mehr Führung wünschten, gleichzeitig aber jede einzelne Äußerung von Politikern „im Netz und von den Medien hochgejazzt und zu einer Staatskrise stilisiert“ werde. Das trage zu einer „permanent erregten“ und „gewissermaßen orientierungslosen“ Gesellschaft bei, sagte der Vorsitzende des Vereins „Gegen Vergessen – für Demokratie“. Voßkuhle war von 2008 bis 2020 Richter am Bundesverfassungsgericht, ab 2010 als dessen Präsident.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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