Das Verwaltungsgericht Dresden hat im Eilverfahren bestätigt, dass die Stadt die Förderung für den Kindertreff »Moosmutzelhaus« in Dresden-Löbtau zum Jahreswechsel 2025/2026 einstellen darf. Das teilte das Gericht mit.
Der Träger des Hauses hatte gegen den Förderstopp geklagt und einen Eilantrag auf vorläufige Bewilligung der Mittel für 2026 gestellt, den das Gericht nun abgelehnt hat.
Hintergrund sind Kürzungen der Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe im Dresdner Doppelhaushalt. Der Jugendhilfeausschuss hatte im Juni beschlossen, die Förderung für das Moosmutzelhaus einzustellen, da es im Stadtraum Cotta/Löbtau ein anderes Angebot für die gleiche Zielgruppe gebe.
Der Träger hielt die Entscheidung für fehlerhaft, weil ursprünglich die Schließung des anderen Angebots vorgesehen war und der Wegfall des Moosmutzelhauses Nord-Löbtau ohne eigenes Angebot lasse.
Die 1. Kammer des Gerichts sah jedoch keine Verletzung des Anspruchs auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Der Jugendhilfeausschuss habe sein Förderermessen rechtmäßig ausgeübt und dabei insbesondere die räumlichen Bedingungen beider Einrichtungen verglichen.
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Der Träger hat dies bereits mit Schriftsatz vom 22. Dezember getan.
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