Deutscher Richterbund fordert bessere Ausstattung der Justiz statt nur härterer Strafen für K.-o.-Tropfen

Dem Deutschen Richterbund (DRB) geht die vom Bundesjustizministerium geplante härtere Bestrafung des Einsatzes von K.-o.-Tropfen nicht weit genug.

Man unterstütze zwar die künftig vorgesehene Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren für Täter, die Betäubungsmittel für Vergewaltigung oder Raub nutzten, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). Der Richterbund fordere aber weitergehende Schritte, da sich der Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten allein durch Strafverschärfung kaum verbessern lasse. So müssten die Bundesländer die Strafverfolgungsbehörden besser ausstatten.

„Es ist nicht das gesetzliche Strafmaß, das auch heute schon bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe zulässt, sondern das Risiko, überführt und verurteilt zu werden, das mögliche Straftäter abschreckt“, sagte Rebehn. Die oftmals unterbesetzten Staatsanwaltschaften seien aber heute kaum noch in der Lage, Sexualstrafverfahren zügig zu bearbeiten.

„Je mehr Zeit aber zwischen der Straftat und der späteren Vernehmung im Strafprozess vergeht, desto schwieriger wird die Wahrheitsfindung. Zudem ist es für die Betroffenen extrem belastend, wenn sich die Verfahren gegen ihre Peiniger über Monate und Jahre hinziehen.“ Vergewaltigungen und Raubstraftaten unter Einsatz narkotisierender Substanzen seien „besonders perfide und gefährlich“, sagte Rebehn.

„Schärfere Strafgesetze bleiben Symbolpolitik, solange die Bundesländer nicht mitziehen und ihre Strafjustiz nicht deutlich besser ausstatten.“ Bundesweit stapelten sich bei den Staatsanwaltschaften inzwischen zahlreiche unerledigte Strafakten, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds. „Immer öfter werden Verfahren vorzeitig eingestellt, nur noch jeder 16. Fall führt zu einer Anklage vor Gericht.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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