Halle hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Die Stadt Halle hat die Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot von Taubenausstellungen aufgehoben. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit.

Die Entscheidung gilt ab Mittwoch.

Grund für die Lockerungen ist ein gesunkenes Risiko der Einschleppung der Geflügelpest. Tauben gelten nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts epidemiologisch als sogenannte Sackgassenwirte und tragen nicht zur Ausbreitung des Virus bei.

Das Verbot für andere Geflügelausstellungen bleibt dagegen bestehen, da hier ein größeres Risiko der Seuchenverschleppung gesehen wird.

Die Stadt erinnert Geflügelhalter an die weiterhin geltenden Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu zählen die Anzeigepflicht der Haltung, die Unterbindung von Kontakten zu Wildvögeln sowie die Führung eines Bestandsregisters.

Die geänderte Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt vom 16. Januar veröffentlicht und ist bereits auf der städtischen Internetseite einsehbar.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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