OVG Berlin-Brandenburg verbietet Nextbike Mietfahrräder im öffentlichen Straßenraum

Mietfahrräder des Unternehmens Nextbike dürfen laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vorerst nicht mehr auf öffentlichem Straßenland in Berlin zur Vermietung angeboten werden. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das den Eilantrag der Antragstellerin abgelehnt hatte.

Die Antragstellerin, die in Berlin ein öffentliches Fahrradverleihsystem im Free-Floating-Modell betreibt, hatte keine Sondernutzungserlaubnis beantragt, nachdem der bestehende Vertrag mit dem Land Berlin ausgelaufen war.

Die Senatsverwaltung hatte die Antragstellerin im Juli 2025 aufgefordert, das gewerbliche Anbieten der Fahrräder im öffentlichen Straßenraum zu unterlassen und die 6.500 Mietfahrräder zu entfernen. Das Oberverwaltungsgericht sah in der großen Anzahl der Mietfahrräder eine besonders intensive Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes, die den Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer erheblich beeinträchtigte.

Die Fahrräder würden häufig außerdem verkehrsbehindernd auf Gehwegen stehen oder liegen, was das Regulierungsbedürfnis des Geschäftsmodells der Antragstellerin unterstreiche. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sei „unanfechtbar“, hieß es (OVG 6 S 114/25).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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