Bundesgerichtshof bestätigt Urteile gegen Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ weitgehend

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von vier Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ weitgehend bestätigt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Das Oberlandesgericht Thüringen hatte die Angeklagten unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafen beziehungsweise einen von ihnen zu einer Jugendstrafe verurteilt. Der Generalbundesanwalt hatte dagegen Revision eingelegt, um die Kampfsportgruppe nicht als kriminelle, sondern als terroristische Vereinigung einzustufen. Der Bundesgerichtshof schloss sich seiner Argumentation jedoch nicht an.

Nach Angaben des Oberlandesgerichts hatten drei der Angeklagten im Jahr 2019 eine „rechtsextremistische, auf Eisenach bezogene Kampfsportgruppe“ gegründet. Die Gruppe bestand aus zehn bis 15 Mitgliedern und „bezweckte körperliche Auseinandersetzungen und Gewalt zum Nachteil von dem `feindlichen` Spektrum zugerechneten Personen, etwa Polizeibeamten sowie politischen Gegnern, und dem `asozialen Milieu` zugeordneten Menschen“, so das Gericht.

Die Ausübung von Kampfsport soll demnach zur Vorbereitung für reale Kampfsituationen gedient haben. Im Zusammenhang mit der Gruppierung begingen die Angeklagten einzeln oder mit anderen „eine Vielzahl von Straftaten, insbesondere – teils gefährliche – Körperverletzungen“, stellte das Thüringer Oberlandesgericht fest. Bei zwei Angeklagten seien mehrere Waffen oder Waffenteile sichergestellt worden, hieß es.

Die Überprüfung des Urteils durch den dritten Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler ergeben. Allerdings haben die Rechtsmittel des Generalbundesanwalts teilweise Erfolg: Die Strafbarkeit eines Angeklagten wegen eines schwereren Waffendeliktes sei nicht auszuschließen, hieß es. Zudem sei bei einem anderen Angeklagten ein zu geringer Rahmen für die bemessene Jugendstrafe herangezogen worden. Ein anderer Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts muss sich nun in Bezug auf einen der Angeklagten nochmals mit dem Schuldspruch zu befassen und hinsichtlich zweier weiterer Angeklagter allein die Strafen neu bemessen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Studie des Tax Justice Network: Trumps Steuerpolitik kostete Deutschland mehr als 23 Milliarden Euro an Steuereinnahmen

    Donald Trumps Steuerpolitik hat Deutschland zwischen 2016 und 2023 mehr als 23 Milliarden Euro an Steuereinnahmen gekostet – mehr als jedes andere EU-Land. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung…

    GKV-Spitzenverband beharrt auf Klage: Bund soll Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern voll zahlen

    Der GKV-Spitzenverband hält an seiner Klage gegen den Bund wegen der Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern fest. „Wir reden von über rund zehn Milliarden Euro pro Jahr, die immer noch fehlen“, sagte…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert