Bundeskabinett beschließt Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes mit Barrierefreiheit bis 2045 und Kritik von Menschenrechtsinstitut

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen.

Bestandsbauten des Bundes müssen demnach bis 2045 barrierefrei werden. Unternehmen sollen künftig im Bedarfsfall mobile Rampen oder andere Vorkehrungen bereitstellen, um Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Um die Verwendung von Leichter Sprache und der Deutschen Gebärdensprache zu unterstützen, soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Verfahren zur Zertifizierung von Assistenzhunden sollen vereinfacht werden.

„Je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als Gesellschaft“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). „Deshalb entwickeln wir das Behindertengleichstellungsgesetz weiter. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um.“

Kritik kam vom Deutschen Institut für Menschenrechte. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück“, sagte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Die Privatwirtschaft wird nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.“

Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten blieben im Gesetzesentwurf auf ein Minimum beschränkt. „So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos“, sagte Palleit.

Das geplante Gesetz werde kaum Verbesserungen für die Bürger bringen. „Deshalb legen wir den Abgeordneten des Bundestags dringend nahe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und dafür zu sorgen, dass sich die Privatwirtschaft schrittweise für mehr Barrierefreiheit engagiert. Ein Blick in andere Länder, wie beispielsweise die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung.“

Angesichts des demografischen Wandels dürfe man älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten durch Barrieren nicht noch länger erheblich einschränken. „Der vorliegende Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes droht jedoch genau das zu bewirken“, so Palleit. „Damit bleibt er nicht nur deutlich hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, sondern ist auch langfristig unwirtschaftlich.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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