CSU zweifelt an Parität im Wahlrecht – Verfassungsrechtliche Bedenken und fehlende Mehrheit

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat Forderungen aus der SPD, über eine Reform des Wahlrechts Geschlechterparität im Bundestag herzustellen, eine Absage erteilt. „Ich bezweifle, dass Parität verfassungsrechtlich realisierbar ist“, sagte Hoffmann den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Selbst wenn man das ins Grundgesetz schreiben würde, stelle sie einen zu hohen Eingriff in die Organisationsfreiheit der Parteien und in die Wahlfreiheit der Bürger dar.

Hoffmann ist Mitglied der Wahlrechtskommission der Koalition. Er sieht auch keine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung, da dafür Stimmen von AfD und Linken nötig wären. Der CSU-Politiker fordert die SPD auf, bei den bisherigen Vorhaben zu bleiben. „Wir sollten uns auf das konzentrieren, was wir den Menschen versprochen haben und was im Koalitionsvertrag vereinbart ist: Wir wollen das verkorkste Ampel-Wahlrecht abschaffen. Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis gewonnen haben, müssen auch sicher in den Bundestag einziehen. Alles andere ist für den Wähler nicht nachvollziehbar.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Johannes Fechner, bekräftigte den Wunsch der SPD. „Uns als SPD ist wichtig, dass es mehr Frauen im Bundestag gibt, jeder Wahlkreis vertreten ist und der Bundestag nicht größer werden sollte“, sagte Fechner (SPD), der auch Mitglied der Wahlrechtskommission ist, der Mediengruppe Bayern.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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