Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse abgewiesen. Das teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit.

Die Beschwerdeführerin, eine Vermieterin einer Berliner Wohnung, hatte sich gegen die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn und die Mietenbegrenzungsverordnung des Berliner Senats aus dem Jahr 2020 gewandt. Die Kammer des Ersten Senats entschied, dass weder die Regulierung noch die Verordnung die Grundrechte der Beschwerdeführerin verletzen.

Die Mietpreisbremse wurde 2015 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt und erlaubt es den Landesregierungen, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten für maximal fünf Jahre zu bestimmen, in denen die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. 2020 wurde diese Regelung verlängert, da die Ausgangslage unverändert blieb. Der Berliner Senat hatte das gesamte Stadtgebiet für fünf Jahre als angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen.

Das Gericht befand, dass die Regulierung der Miethöhe legitime Ziele verfolge und verhältnismäßig sei. Die Beschränkung der Miethöhe stelle keinen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar, da sie die Ausnutzung von Mangellagen verhindern solle. Die Interessen der Vermieter stünden den berechtigten Interessen der Wohnungssuchenden und wichtigen Gemeinwohlbelangen gegenüber. Die Verlängerung der Regelung sei verfassungsgemäß, da der Verordnungsgeber regelmäßig die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit der Mietenbegrenzung prüfen müsse (Beschluss vom 8. Januar 2026 – 1 BvR 183/25).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    „Balkan-Schlächter“ Ratko Mladic tot

    Der ehemalige bosnisch-serbische General und verurteilte Kriegsverbrecher Ratko Mladic ist tot. Er wurde 84 Jahre alt, meldeten niederländische Medien am Donnerstag.Mladic war von 1992 bis 1996 Oberbefehlshaber der berüchtigten Armee…

    EU-Nettozahler halten Vorschlag für EU-Haushalt für zu teuer

    Die Nettozahler der Europäischen Union halten den Vorschlag der EU-Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die sieben Jahre von 2028 bis 2034 in Höhe von insgesamt knapp 2 Billionen…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert