Fehlende Kontrolle bei E-Patientenakten trotz Gesetz

Trotz der seit dem 1. Oktober 2025 geltenden gesetzlichen Pflicht für Ärzte, die elektronische Patientenakte (ePA) mit Diagnosen, Arztbriefen und Laborwerten zu befüllen, findet in der Praxis offenbar keine wirksame Kontrolle statt. Das berichtet der „Spiegel“. Während Medizinern bei Nichtnutzung seit Beginn des Jahres 2026 Honorarkürzungen drohen, fehlt den Prüfinstanzen offenbar die technische Handhabe, die tatsächliche Befüllung der Akten zu überwachen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) überprüfen im Regelfall lediglich, ob das ePA-Modul im Praxisverwaltungssystem technisch installiert ist und „einsatzfähig vorgehalten“ wird. Ob die Anwendung im Praxisalltag tatsächlich genutzt wird, werde laut Branchenkreisen „nicht geprüft und auch nicht sanktioniert“.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Leitung von Nina Warken (CDU) verweist in einer Stellungnahme darauf, dass die Überwachung der Befüllungspflicht zu den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen gehöre. Das Ministerium teilte mit, dass derzeit keine Anpassungen der Konsequenzen bei Nichteinhaltung vorgesehen seien.

Das Digitalgesetz sieht für Ärzte, die die ePA nicht nutzen, eine Kürzung des Honorars um ein Prozent sowie eine Halbierung der Telematikinfrastruktur-Pauschale vor. Da sich die Nutzung jedoch kaum überprüfen lässt, greifen diese Sanktionen laut Informationen des „Spiegels“ bisher nur dann, wenn die entsprechende Software in der Praxis komplett fehlt.

Patienten, die feststellen, dass ihre Akte nicht befüllt wird, werden vom BMG an die KVs oder ihre Krankenkassen verwiesen. Letztere können jedoch lediglich beraten und haben gegenüber den Ärzten keine rechtliche Handhabe.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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