Asylklagen: Nur 10 Prozent Erfolg vor Gericht, Verfahren dauern doppelt so lange

Nur jeder zehnte abgelehnte Asylbewerber, der gegen eine drohende Abschiebung klagt, hat vor den deutschen Verwaltungsgerichten Erfolg. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf eine Umfrage unter den 16 Bundesländern.

Demnach wurde im vergangenen Jahr durchschnittlich 10,4 Prozent der Klagen stattgegeben. Besonders hoch lagen die Erfolgsquoten im Saarland mit 19,5 Prozent (110 von 564 Verfahren) sowie in Thüringen mit 17,3 Prozent. Kläger sind überwiegend Flüchtlinge, deren Asylanträge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt hat, wodurch ihnen in Deutschland kein Bleiberecht zusteht. Mit ihrer Klage versuchen sie, eine drohende Abschiebung abzuwenden. Die Verwaltungsgerichte stehen dadurch massiv unter Druck.

Nach Recherchen des Magazins dauern Verfahren in Asylangelegenheiten inzwischen durchschnittlich zwölf Monate – doppelt so lange, wie es eigentlich sein sollte. Hauptgrund für die Verzögerungen ist die Flut an Asylklagen. In Baden-Württemberg etwa machten sie in den ersten drei Quartalen 2025 ganze 74,2 Prozent aller Neueingänge aus, in Rheinland-Pfalz 66 Prozent, in Niedersachsen ebenfalls 74,2 Prozent und in Bayern 59,8 Prozent.

Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter erwartet, dass die Zahl weiter steigt – zulasten anderer Verfahren. Ausschlaggebend sei vor allem, dass immer häufiger syrische Asylbewerber abgelehnt werden, seit der Bürgerkrieg mit dem Sturz des Assad-Regimes dort offiziell beendet ist.

Die CDU sieht dringenden Handlungsbedarf. „Wenn am Ende nur ein kleiner Teil der Asylklagen Erfolg hat, zugleich aber die Masse der Verfahren die Verwaltungsgerichte blockiert, dann ist die Aufgabe klar: Wir müssen die Verfahren deutlich beschleunigen, um unsere Gerichte zu entlasten“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings dem Focus. Dies lasse sich „im Einklang mit den Grundsätzen unseres Rechtsstaats“ umsetzen. Krings fordert „schnellere und digital gestützte Asylverfahren auch vor den Verwaltungsgerichten“ – und stärkere Mitwirkungspflichten der Kläger. Damit soll verhindert werden, dass sich Verfahren über Jahre hinziehen und so faktisch ein vorläufiges Bleiberecht entsteht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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