Bundestag beschließt umstrittene Geas-Reform mit neuen Regeln zu Asylverfahren und Abschiebungen

Der Bundestag hat die umstrittene Geas-Reform beschlossen. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe erhielten am Freitag im Bundestag die nötigen Mehrheiten.

Die Reform beinhaltet Regeln zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, zur Erfassung von Schutzsuchenden und zu Beschränkungen der Bewegungsfreiheit. Zudem sollen Migranten in Drittstaaten geschickt und Asylverfahren dorthin verlagert werden können. Änderungen betreffen auch das Dublin-Verfahren, das die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Asylverfahren regelt. Ein neuer „Solidaritätsmechanismus“ soll sicherstellen, dass alle EU-Länder ihren Anteil an der Aufnahme von Geflüchteten leisten.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angekündigt, dass Deutschland zusammen mit EU-Partnern Abschiebezentren, sogenannte Return Hubs, außerhalb der EU vorbereite. Diese sollen dazu dienen, Asylbewerber, die keinen Schutzstatus erhalten, direkt aus den Zentren in Drittstaaten abzuschieben. Dobrindt plant zudem die Einführung von Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht für Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben oder deren Verfahren nach den Dublin-Regeln in einem anderen Staat zuständig ist.

Gleichzeitig sollen Asylbewerber künftig schneller Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Nach den neuen Gesetzentwürfen dürfen sie bereits nach drei Monaten Aufenthalt arbeiten, sofern sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Ausgenommen sind Schutzsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten und Dublin-Fälle.

Scharfe Kritik an der Reform kommt von den Grünen, der Linken und den Kirchen. Sie warnen vor einer möglichen De-facto-Inhaftierung in den neuen Zentren, gerade bei Familien mit Kindern. Für diese soll die Aufenthaltspflicht den Vorhaben zufolge auf maximal sechs Monate begrenzt werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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