Der Deutsche Bundestag hat einstimmig die Genehmigung für weitere Ermittlungsmaßnahmen im Verfahren gegen einen AfD-Bundestagsabgeordneten erteilt. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Freitagvormittag mit.
Es geht um die Durchsuchung und Beschlagnahme bei Dritten im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Bestechlichkeit und Geldwäsche.
Der Bundestag folgte am Donnerstag ohne Aussprache einem entsprechenden Beschluss des zuständigen Ausschusses. Die gerichtlich angeordneten Maßnahmen, die vom Oberlandesgericht Dresden erlassen wurden, werden derzeit umgesetzt.
Sie zielen darauf ab, potenzielle Beweismittel zu sichern.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es sich nicht um ein neues Ermittlungsverfahren oder neue Tatvorwürfe handelt. Die nun genehmigten Maßnahmen waren von der bereits seit Mai 2025 bestehenden generellen Verfahrensgenehmigung nicht abgedeckt.
Für den Abgeordneten gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Auskünfte werden wegen der laufenden Ermittlungen nicht erteilt.
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