Verfassungsrechtler hält AfD-Verbot in Thüringen für möglich

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter M. Huber, hält ein Verbot der AfD in Thüringen für möglich.

„Persönlich halte ich es für denkbar“, sagte er dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Die Möglichkeit eines Teilverbots sei bislang zwar nicht abschließend geklärt. „Es gibt dazu auch noch keine Rechtsprechung.“ Allerdings hält der Verfassungsjurist das Verbot des Thüringer Landesverbands für möglich, „weil es ein weniger belastender Eingriff ist.“

Einem Verbotsverfahren gegen die Bundes-AfD steht der frühere Innenminister von Thüringen skeptisch gegenüber. Wäre der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke der „unumstrittene Führer der AfD, wäre die Sache klar“, sagte Huber. „Wie repräsentativ er für die Gesamtpartei ist, werden die zuständigen Behörden ja auch unter Einsatz von V-Leuten ermitteln.“

Das Programm der AfD hält Huber indes verfassungsrechtlich nicht für problematisch. „Ich habe mir das nicht im Einzelnen angesehen, lese aber, dass es dem Parteiprogramm der CDU in den 90er-Jahren ähnelt.“ Entscheidend sei, ob die AfD hinter den Kulissen plane, die „freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen“.

Sollte in diesem Jahr erstmals ein AfD-Ministerpräsident ins Amt kommen, hält Huber das demokratische System für resilient. „Wenn es dazu käme, hat der Bund genügend Instrumente, die von ihr ausgehenden Risiken einzudämmen.“ Der Münchner Jurist warnt davor, die AfD mit der NSDAP gleichzusetzen: „Geschichte wiederholt sich nicht“, sagte Huber.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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