Rücküberstellungen in der EU bleiben weiterhin selten

Im Jahr 2025 sind die Mitgliedsländer der Europäischen Union nur zu einem sehr geringen Teil der Bitte Deutschlands gefolgt, Asylbewerber, für die sie nach Einschätzung der deutschen Seite laut Dublin-Verordnung eigentlich zuständig wären, zurückzunehmen. Das ergibt sich aus Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet.

Laut Bamf wurden in 35.942 Fällen Übernahmeersuchen an einen der anderen 26 EU-Staaten gestellt. 23.912 Anträge wurden positiv beschieden. Tatsächlich überstellt wurden aber lediglich 5.377 Asylbewerber. Schlusslicht war Italien mit einer Überstellung und 6.229 Ersuchen.

Im Jahr 2024 sah die Bilanz noch schlechter aus als 2025: In 74.583 Fällen wurde die Überstellung damals von Deutschland beantragt, in 44.431 Fällen stimmten EU-Partner einer Überstellung zu. Doch nur in 5.827 Fällen fand sie statt.

Die Dublin-Verordnung ist Teil des europäischen Asylsystems und besagt, dass in der Regel der Staat für die Abwicklung von Asylverfahren zuständig ist, in dem Asylbewerber zuerst den Boden der EU betreten. Reisen sie in andere EU-Staaten wie Deutschland weiter, muss das Ersteinreiseland sie überwiegend zurücknehmen.

Laut Bamf-Zahlen wurden im vorigen Jahr umgekehrt 16.530 Übernahmeersuchen für Asylbewerber an Deutschland gerichtet. 10.512-mal erteilten die hiesigen Behörden ihre Zustimmung. Wirklich gekommen sind jedoch nur 4.865 Asylbewerber.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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