Neues Medizinregistergesetz beschlossen: Einheitliche Regeln für bessere Forschung und Versorgung

Das Bundeskabinett hat ein neues Medizinregistergesetz beschlossen, welches die Nutzung von Registerdaten für Versorgung, Forschung und die Bewertung medizinischer Innovationen verbessern soll. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch mit.

Ein einheitlicher Rechtsrahmen und klare Qualitätsanforderungen sollen demnach die Vergleichbarkeit und Qualität der Registerdaten erhöhen. Eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird eingerichtet, um die Nutzung der Register zu koordinieren und zu unterstützen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, dass Medizinregister wertvolle Erkenntnisse zu Krankheiten und Behandlungen liefern. Besonders Bevölkerungsgruppen, die in klinischen Studien bisher selten berücksichtigt wurden, sollen von den neuen Regelungen profitieren. „Damit diese wertvollen Daten in Zukunft sicher genutzt werden können, schaffen wir mit dem Medizinregistergesetz erstmals einheitliche Regeln sowie verlässliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards.“

Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister vor, welches Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernimmt. Ein zentrales Registerverzeichnis soll einen systematischen Überblick über bestehende Medizinregister bieten. Zudem sollen Medizinregister sich freiwillig qualifizieren lassen können, um von erweiterten Datenverarbeitungsbefugnissen zu profitieren. Klare gesetzliche Befugnisse zur Datenverarbeitung sollen die Forschung und Qualitätssicherung erleichtern, während hohe Datenschutzstandards gewahrt bleiben.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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