Bundesregierung kritisiert israelisches Todesstrafengesetz für Terroristen

Die Bundesregierung hat den Beschluss des israelischen Parlaments zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen kritisiert. „Verständlicherweise ist Israel nach dem 7. Oktober hart gegen den Terrorismus vorgegangen. Das gestern verabschiedete Gesetz sieht die Bundesregierung aber mit großer Sorge“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Dienstag.

Zum einen sei die Ablehnung der Todesstrafe ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik. „Die Bundesregierung ist zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde. Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen“, so Kornelius.

Vor zivilen Gerichten in Israel kann nach dem Gesetzentwurf, der de facto nur Palästinenser betrifft, eine Person, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft werden. Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das neue Gesetz jedoch nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 beteiligt waren.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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