DFG-VK warnt vor Wehrpflicht-Vorbereitung durch neues Wehrdienstgesetz

Der politische Geschäftsführer der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK), Yannick Kiesel, sieht in der jetzt bekannt gewordenen Regel des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes, wonach Männer zwischen 17 und 45 Jahren für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen, eine Vorbereitung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht.

„Wir kritisieren den entsprechenden Paragraphen im Wehrdienstmodernisierungsgesetz auf das Schärfste“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft.“ Kiesel fügte hinzu: „Hier wird die Basis für eine vollständige Wehrpflicht geschaffen. Wer heute Ausreisen genehmigen lässt, zieht morgen Menschen zwangsweise ein.“

Die DFG-VK gehe jedenfalls fest davon aus, dass in den kommenden Jahren eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werde. In diesem Zusammenhang werde der nun diskutierte Paragraph nicht nur bestehen bleiben, sondern auch verstärkt zur Anwendung kommen. Man lasse ihn deshalb juristisch prüfen. Die DFG-VK versteht sich als Interessenvertretung der Kriegsdienstverweigerer und betreut diese.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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