Rechtsgutachten: Bargeldnutzung ist Teil der Grundrechte und schützt Privatsphäre

Einschränkungen der Bargeldnutzung können tief in zentrale Grundrechte eingreifen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität für die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW), welches am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.

In dem Gutachten wurden die verfassungs- und unionsrechtliche Stellung von Bargeld analysiert und mögliche Auswirkungen auf Wahlfreiheit, Datenschutz sowie die Funktionsfähigkeit des Zahlungssystems aufgezeigt. Im Mittelpunkt stand die Frage der Wahlfreiheit beim Bezahlen. „Die Wahl des Zahlungsmittels ist Teil der grundrechtlich geschützten Privatautonomie. Eingriffe sind daher nur unter engen Voraussetzungen zulässig“, sagte Waldhoff.

Das Gutachten hebt hervor, dass die freie Wahl des Zahlungsmittels ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsfreiheit sei. Gleichzeitig ende die Privatautonomie dort, wo Grundrechte Dritter betroffen seien, insbesondere bei bargeldlosen Zahlungen, die regelmäßig personenbezogene Daten erzeugten. Damit erhalte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein erhebliches Gewicht und setze der Freiheit, Bargeld auszuschließen, rechtliche Grenzen.

Das Gutachten unterstreicht, dass Bargeld als einziges Zahlungsmittel ohne Datenspuren genutzt werden könne. Bargeldlose Verfahren hingegen erzeugten systematisch personenbezogene Daten, etwa zur Nachvollziehbarkeit von Konsumverhalten oder zur Erstellung von Nutzerprofilen. Mit einer zunehmenden Verdrängung von Bargeld steige entsprechend die Datendichte – und damit auch die Intensität möglicher Eingriffe in die Privatsphäre.

Die Bargeldversorgung wird in dem Gutachten zudem als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und als kritische Infrastruktur eingeordnet. Ihre Funktionsfähigkeit trage zur Stabilität des Zahlungssystems bei, insbesondere in Krisensituationen oder bei Ausfällen digitaler Systeme. Vor diesem Hintergrund ergebe sich eine staatliche Verantwortung, Bargeldinfrastruktur und -akzeptanz dauerhaft zu sichern.

„Die BDGW sieht sich durch das Gutachten in ihrer Position bestätigt: Bargeld erfülle weiterhin wichtige Funktionen für Teilhabe, Datenschutz und Systemstabilität“, sagte der stellvertretende BDGW-Vorsitzende Hans-Jörg Hisam. Vor diesem Hintergrund spreche sich der Verband für eine konsequente Zahlungsartneutralität aus. Das bedeutet: Wenn bargeldlose Zahlungen verpflichtend ermöglicht werden, muss diese Annahmepflicht auch für Bargeld gelten.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Grünen-Fraktionsvize von Notz: Merz muss bei Drohnenabwehr endlich Taten folgen lassen

    Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz wirft Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach dem Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle Versäumnisse bei der Abwehr hybrider Bedrohungen vor. Merz habe bereits vor einem Jahr eine Gesamtstrategie…

    Carlsen-Verlag warnt vor KI-generierten Geschichten

    Die Verlegerin des Carlsen-Verlages, Sandra Harzer-Kux, bittet Leser, sich keine Geschichten von ihren Lieblingsbüchern mittels künstlicher Intelligenz (KI) generieren zu lassen.„Prompten Sie Ihre Lieblingsfiguren bitte nicht mit einem Bot“, sagte…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert