Bußgeld für geflüchtete Minderjährige? Kritik an geplanten Änderungen im Umgang mit unbegleiteten Jugendlichen

Die vom Familienministerium geplanten Änderungen im Umgang mit geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen stoßen bei Fachverbänden und in der Opposition im Bundestag auf Empörung.

„Eine Wohnsitzverpflichtung und drohende Bußgelder nur für geflüchtete Kinder und Jugendliche, wäre eine diskriminierende Praxis, die in keiner Weise die Probleme löst“, sagte Lennart Scholz, Referent des Bundesfachverbands Minderjährigkeit und Flucht (BuMF), dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). Die hier geplanten Änderungen seien „verfassungs- und europarechtswidrig.“

Ausländische Heranwachsende, die unbegleitet nach Deutschland kommen, werden auf die Jugendämter im Land verteilt, die dann für Unterbringung und Versorgung verantwortlich sind. Nach Angaben der Bundesregierung wurde im Jahr 2022/2023 die Betreuung bei mehr als jedem Zehnten eingestellt, weil die Minderjährigen den zugeteilten Wohnort wieder verlassen haben. In Zukunft könnte ihnen dafür ein Bußgeld drohen – laut Gesetzentwurf zu ihrem besseren Schutz.

Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, nannte den Vorschlag „schlichtweg Blödsinn“. Minderjährige in Obhut des Jugendamtes seien nicht in der Lage, Bußgelder zu zahlen. „Insofern läuft es auf eine Kriminalisierung hinaus, die unnötig ist und die man ganz einfach umgehen könnte, indem man ihre Interessen ordentlich berücksichtigt.“

Die jugendpolitische Sprecherin der Grünen, Denise Loop, spricht von Freiheitseinschränkung für ausländische Kinder und Jugendliche. „Das ist ein fatales Signal und kann ihre Integration massiv erschweren“, sagte sie den Zeitungen. „Unbegleitete ausländische Minderjährige sind in erster Linie auch Kinder und Jugendliche und sollten auch als solche behandelt werden.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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