SPD und Grüne fordern Streichung von Schwarzfahren aus dem Strafrecht

Die SPD erhöht den Druck auf die Union, das Schwarzfahren aus dem Strafrecht zu streichen. „Für uns ist klar: Wer Bürokratieentlastung ernst nimmt, der sollte auch sagen: Paragraf 265a StGB gehört in dieser Form nicht mehr in ein modernes Strafrecht“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Ziel der SPD sei es, mit dem „Koalitionspartner eine gemeinsame Verständigung hinzubekommen“.

Ihre Fraktion setze sich seit Längerem dafür ein, „das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafrecht ersatzlos zu streichen und Ersatzfreiheitsstrafen in diesem Bereich zu beenden“, so Wegge. „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, wenn Bundesjustizministerin Hubig eine Gesetzesänderung ernsthaft prüft, und unterstützen sie bei diesem Anliegen ausdrücklich.“

Die Grünen dringen auf eine schnelle Entkriminalisierung. „Die aktuelle Regelung in Paragraf 265a StGB ist ungerecht und diskriminierend. Wer eine verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann, landet durch eine Ersatzfreiheitsstrafe oft sogar im Gefängnis. Die Verfolgung solcher Bagatellfälle belastet die Justiz sehr stark“, sagte Lena Gumnior, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der „Rheinischen Post“.

Am Donnerstag will der Bundestag zwei Gesetzentwürfe von Grünen und Linken zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein beraten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich zuletzt offen für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein gezeigt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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