Sachsen will Gewaltschutz ausbauen und stärkt Hilfsangebote

Die sächsische Staatsregierung hat den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz zur Anhörung freigegeben. Damit will Sachsen als erstes Bundesland die Vorgaben des Bundes zum Schutz von Gewaltbetroffenen in Landesrecht umsetzen, wie das Sozialministerium mitteilte.

Ein zentraler Punkt ist der flächendeckende Ausbau von Schutz- und Beratungsstrukturen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Das Gesetz schließt ausdrücklich auch männliche Betroffene häuslicher Gewalt ein.

Bis 2028 sollen die bestehenden 21 Frauen-, Kinder- und Männerschutzeinrichtungen von aktuell 208 auf 227 Plätze ausgebaut werden, was einem Plus von 9,1 Prozent entspricht.

Zudem erhalten die Einrichtungen zusätzliches Personal für die Beratung mitbetroffener Kinder und Jugendlicher. Die Personalressourcen in den Beratungsstellen werden bis 2028 um insgesamt 11 Prozent aufgestockt.

Für die Finanzierung des Hilfesystems erhält Sachsen vom Bund für 2027 und 2028 insgesamt 11,8 Millionen Euro.

Der Freistaat selbst plant in diesem Zeitraum Landesmittel in Höhe von 27,3 Millionen Euro ein. Die Kommunen werden entlastet, da das Land deren Kofinanzierungsanteile übernimmt.

Zudem soll eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die Betroffene vermittelt und Absprachen mit anderen Bundesländern trifft.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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