Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grüne hat die Begrenzung der Rückwirkung des Bachelor of Laws auf das Jahr 2022 kritisiert. Dies teilte die Fraktion am Mittwoch mit.
In der Anhörung sprachen sich die Sachverständigen für eine unbegrenzte Rückwirkung aus, was der Verwaltungsaufwand laut Martin-Luther-Universität als begrenzt einschätzte.
Sebastian Striegel, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, äußerte, dass die rückwirkende Verleihung des Bachelor of Laws eine Wertschätzung der erbrachten Leistung darstellt und ein Symbol der Anerkennung für die Lebensbiografien von Jura-Studierenden ist. Er betonte, dass die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und FDP den Mut verloren hätten, eine Rückwirkung bis ins Jahr 2003 umzusetzen, was zu neuer Rechtsunsicherheit führe.
Die Fraktion hält die neue Stichtagsregelung für verfassungsrechtlich angreifbar und politisch mutlos.
Der Stichtag zum 1. Oktober 2003 sei ein klarer und rechtssicherer Zeitpunkt gewesen. Die Festsetzung des Stichtags auf den 31. März 2022 lasse jedoch Personen unberücksichtigt, die vor diesem Datum bereits scheinfrei waren und sich während der Corona-Pandemie auf das Staatsexamen vorbereitet haben.
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