Heizungsgesetz-Reform: Neue Kostenbremse für Mieter und Biotreibstoff-Pflicht ab 2029

Die Koalition will mit der Reform des „Heizungsgesetzes“ auch eine sogenannte „Kostenbremse“ für Mieter einführen – Vermieter müssen demnach unter bestimmten Umständen einen Teil der Heizkosten übernehmen.

Wie Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag sagte, werde es für Vermieter zwar weiter eine Wahlfreiheit geben, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung gehe, bei neuen Heizungen mit Energie aus fossilen Quellen müsse er sich dann aber an den laufenden Heizkosten beteiligen.

Vermieter sollen demnach in einem solchen Fall die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen. „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit“, sagte Hubig.

Wenn in bestehenden Wohngebäuden eine Öl- oder Gasheizung ausgetauscht wird, soll außerdem ab Anfang 2029 eine vierstufige sogenannte „Biotreppe“ gelten. Das bedeutet, dass nach und nach eine ansteigende Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vorgeschrieben ist. Bei den ersten drei Stufen sollen sich Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die Kosten für Bio-Brennstoffe teilen. Die Regelung soll auch für bis Ende 2029 erstmals genutzte Wohngebäude gelten.

Um den Anteil der biogenen Brennstoffe korrekt zu bemessen, soll es außerdem eine verlässliche Informationspflicht der Lieferanten gegenüber den Kunden geben. Hintergrund sei, dass die biogenen Brennstoffe nicht „quersubventioniert“ werden sollen, damit der vom Vermieter zu tragende Anteil nicht „kleingerechnet“ wird.

Die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte sollen ab 2028 hälftig zwischen Mieter/Vermieter aufgeteilt werden. Mieter von Wohnungen in Nicht-Wohngebäuden sollen „auf vergleichbarem Niveau geschützt“ werden. Man werde im parlamentarischen Verfahren eine pragmatische Regelung ausarbeiten, „die die unterschiedlichen Gegebenheiten bei Nicht-Wohngebäuden berücksichtigt und eine umsetzbare Abgrenzung zwischen Brennstoff-Verbrauch zu Wohnzwecken und gewerblichen Zwecken wahrt“, wie es hieß.

Für neu zu errichtende Wohnungen, für die die Bauantragsstellung vor dem Kabinettstermin erfolgte, soll ein Bestandsschutz gelten. In 2036 sollen die neuen Regeln hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung evaluiert werden.

Selbstversorgende Mieter, beispielsweise in Einfamilienhäusern oder bei Gasetagenheizungen, sollen in Höhe der Kostentragungspflichten des Vermieters einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter bekommen. Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit im Ortsvergleich niedrigen Mieten soll ebenfalls noch im parlamentarischen Verfahren ausgearbeitet werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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