Sachsen schafft Widerspruchsverfahren in 26 Bereichen ab

Die sächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Teilabschaffung von Widerspruchsverfahren auf den Weg gebracht. Das hat das Staatsministerium der Justiz am Montag mitgeteilt.

Ziel der Reform ist es, Verfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen.

Betroffen sind insgesamt 26 Verwaltungsverfahren, unter anderem aus dem Vermögensgesetz, dem sächsischen Versammlungsgesetz, dem Heilpraktikergesetz, dem Landesplanungsgesetz und dem Wohngeldgesetz. Bürger und Kommunen können künftig in diesen Bereichen direkt den Verwaltungsgericht anrufen, ohne zuvor ein Widerspruchsverfahren durchlaufen zu müssen.

Justizministerin Constanze Geiert erklärte, die Reform ermögliche den Bürgern und Kommunen deutlich schneller Rechtssicherheit und entlaste die Widerspruchsbehörden.

Der Gesetzentwurf folgt einer Empfehlung der Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen und ist Teil des zweiten Bürokratieentlastungspakets der Landesregierung vom März 2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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