Die Krankenhäuser im Freistaat Sachsen erhalten in diesem Jahr die Mittel aus der Pauschalförderung in einer Rate. Dies teilte Gesundheitsministerin Petra Köpping mit.
Die Sächsische Aufbaubank bereitet derzeit die Auszahlung der Mittel vor, über deren Einsatz die Krankenhäuser eigenverantwortlich entscheiden können.
Mit der Pauschalförderung in Höhe von 75 Millionen Euro können die Einrichtungen kleine bauliche Maßnahmen umsetzen und medizinische Geräte anschaffen, um die Qualität der Versorgung auf einem hohen Niveau zu halten. Köpping betonte, dass die Krankenhäuser nun Planungssicherheit für ihre finanziellen Vorhaben haben und sich auf ihre Kernaufgabe, die medizinische Versorgung, konzentrieren können.
Im vergangenen Jahr war die Förderung aufgrund der Haushaltslage nur über drei Auszahlungen verteilt möglich, was mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden war.
Die Pauschalförderung ist im Sächsischen Krankenhausgesetz verankert und wird nach festgelegten Maßstäben unter den Krankenhäusern verteilt.
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