Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit: Regenbogenflagge weht am 17. Mai auf dem Bundestag

Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit am Sonntag lässt Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) wie auch im vergangenen Jahr die Regenbogenflagge auf dem Bundestag hissen.

Das teilte das Parlament am Freitag mit. Die Präsidentin verweist dabei auf den konkreten parlamentarischen Bezug dieses Tages: „Auch in diesem Jahr habe ich entschieden, dass die Regenbogenflagge am 17. Mai auf dem Deutschen Bundestag gehisst wird. Hier gibt es einen klaren parlamentarischen Anlass. Am 17. Mai 2002 hat der Bundestag die Rehabilitierung homosexueller Opfer der NS-Justiz beschlossen. Zugleich ist es der Internationale Tag gegen Homophobie. Deshalb weht die Flagge bei uns am 17. Mai und nicht am Tag des Berliner Christopher Street Days.“

Der 17. Mai steht international für den Kampf gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen. Anlass ist die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation vom 17. Mai 1990, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen.

Die Bundestagspräsidentin sprach zugleich von einer besonderen Bedeutung der Bundesflagge: „Schwarz-Rot-Gold steht für die Ordnung unseres Grundgesetzes – für Freiheit, Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz. Dazu gehört auch das Recht jedes Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung. Die Bundesflagge ist das Dach, unter dem diese Rechte für alle gelten.“

Die Beflaggung erfolgt laut Bundestag im Rahmen des geltenden Flaggenerlasses der Bundesregierung, wonach die Regenbogenflagge explizit nur einmal jährlich an Bundesgebäuden gehisst werden darf. Die Bundestagspräsidentin habe deshalb entschieden, nicht den Berliner Christopher Street Day, sondern den Tag mit parlamentarischem Bezug zu wählen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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