Berlin würde entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen

Nach der „Krisenreaktionsübung“ vom Mittwoch hat die Bundesregierung klargestellt, dass sie ein entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen lassen würde. Die Rechtslage diesbezüglich sei „eindeutig“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Freitag der dts Nachrichtenagentur.

Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2006, wonach ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug nicht abgeschossen werden dürfe, um dadurch Menschen am Boden zu retten. Entsprechende Regeln des Luftsicherheitsgesetzes waren für verfassungswidrig erklärt worden.

Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte 2007 allerdings gesagt, er würde es dennoch tun. „Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen“, sagte er mit Bezug auf das Recht des „übergesetzlichen Notstandes“.

Diesen will die aktuelle Bundesregierung allerdings offenbar nicht mehr geltend machen. Er wolle solche „Aussagen aus der Vergangenheit“ nicht kommentieren, sagte Hille.

Die Bundesregierung hatte am Mittwoch unter Leitung des Bundeskanzlers eine ressortübergreifende Krisenreaktionsübung durchgeführt – nach eigenen Angaben „erfolgreich“. In einem konkreten Szenario wurde die Reaktion auf die fiktive Entführung eines zivilen Flugzeugs im deutschen Luftraum geübt.

Dabei wurde auf Grundlage einer Kabinettsentscheidung das „entführte“ Flugzeug, das zu Testzwecken wirklich in der Luft war, von einer Alarmrotte der Bundeswehr, bestehend aus zwei Eurofighter Kampfflugzeugen, ebenfalls real „abgefangen und bis zur Landung auf einem Flugplatz in Norddeutschland begleitet“, wie es von der Bundesregierung hieß.

Foto: Denzel, Jesco/BPA via dts Nachrichtenagentur

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