Gericht erlaubt Beobachtung der AfD Bayern durch Verfassungsschutz

Die AfD in Bayern darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom Dienstag, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die AfD hatte beantragt, die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, welches die Beobachtung der Partei durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bestätigte. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte diesen Antrag ab und stellte fest, dass die von der AfD aufgeworfenen Fragen bereits in der Rechtsprechung geklärt seien.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD als Gesamtpartei im Juni 2022 zum Beobachtungsobjekt erklärt, basierend auf einem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021. Ein Eilantrag der AfD gegen diese Beobachtung war bereits zuvor vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden, und der Verwaltungsgerichtshof hatte diese Entscheidung im Beschwerdeverfahren bestätigt. Auch im Hauptsacheverfahren blieb die AfD erfolglos.

Der Verwaltungsgerichtshof sah keinen Grund, die Berufung zuzulassen, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt seien. Das Verwaltungsgericht habe die Argumente der AfD unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit und der Umstände gewürdigt und festgestellt, dass bestimmte Äußerungen der AfD „das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen“. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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