Das Amtsgericht Dresden hat am 18. Juni einen 26-jährigen venezolanischen Staatsangehörigen im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 12. Juni in drei Geschäften im Dresdner Stadtzentrum Bekleidungsgegenstände im Gesamtwert von über 700 Euro entwendet zu haben. Er konnte auf frischer Tat gestellt und vorläufig festgenommen werden.
Der bislang nicht vorbestrafte Beschuldigte befand sich vom 13. bis 18. Juni in Hauptverhandlungshaft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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