Rechtsgutachten für Unionsfraktion: Heizungsgesetz verletzt nicht das Grundgesetz

Das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist einem von der Unionsfraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zufolge verfassungsgemäß.

In dem Gutachten, über das das „Handelsblatt“ berichtet, heißt es, das gesetzliche Klimaneutralitätsziel werde mit dem Gesetz „nicht strukturell unterlaufen“. Verfasser ist der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow von der Kanzlei Rosin Büdenbender.

Pielow schreibt, der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 begründe „kein absolutes Verbot einzelner Rücknahmen von Klimaschutzinstrumenten“. Die Verfassungsrichter hätten in dem Beschluss ausschließlich die Verteilung der bis 2045 zu reduzierenden Gesamt-Emissionsmengen und damit die Meta-Vorgaben der deutschen Klimaschutzpolitik auf der Makro-Ebene in den Blick genommen. „Über konkrete Einzelmaßnahmen auf der Mikro-Ebene jedoch“ hätten die Verfassungsrichter gerade nicht entschieden.

Mit der „Bio-Treppe“ wahre der Gesetzgeber seinen weiten Gestaltungsspielraum, verteile die Emissionslasten generationengerecht und löse daher weder eine verfassungsrechtlich unzumutbare „Vollbremsung“ noch ein Defizit an Transformations- und Entwicklungsdruck aus. Auch ein Verstoß gegen die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD sei nicht gegeben.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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