Amtsgericht erlässt Haftbefehl nach tödlichen Schüssen in Stade

Nach den tödlichen Schüssen in Stade hat das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft am späten Dienstagnachmittag einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, sie bewerte die Taten aufgrund des Vorliegens von Mordmerkmalen, insbesondere Heimtücke und niederen Beweggründen, als sechsfachen Mord. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, aus ihrer Sicht bestehe „dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten“, am Montag gegen 12 Uhr in einer Jugendhilfeeinrichtung in der Dankersstraße in Stade, sechs Menschen erschossen zu haben. Während eines Hilfeplangesprächs unter Beteiligung mehrerer Mitarbeiter der Einrichtung und des Jugendamtes der Region Hannover soll er plötzlich mit der mitgebrachten Schusswaffe auf die Mitarbeiter geschossen haben, um sie zu töten, so die Staatsanwaltschaft. Insgesamt fünf der Opfer starben noch vor Ort, das sechste Opfer verstarb im Krankenhaus.

In Bezug auf die beiden tatverdächtigen Frauen hat die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Sie sind aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden.

Die weiteren Ermittlungen dauern an. Mit Haftentscheidung geht auf Ebene der Polizei die besondere Aufbauorganisation in die Mordkommission über.

Die Staatsanwaltschaft bittet um Verständnis, dass derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen und Gründen des Opferschutzes sowie des Schutzes der Angehörigen keine weitergehenden Informationen mitgeteilt werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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