Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt führt zur Wahl des 9. Landtags am 6. September eine Wahlstatistik durch. Wie das Landesamt am Freitag mitteilte, wird in 95 ausgewählten Stimmbezirken zusätzlich zur regulären Stimmenauszählung das Wahlverhalten nach Altersgruppen und Geschlecht analysiert.
Die rechtliche Grundlage bildet Paragraph 55 des Wahlgesetzes des Landes.
Die Statistik beruht nicht auf Umfragen, sondern auf der Auswertung der tatsächlich abgegebenen Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken. Sie bildet anonym das Wahlverhalten zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab.
Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses müssten die Wähler nach Angaben der Behörde nicht befürchten, da die Stimmzettel erst nach der Auszählung in der Wahlnacht an das Statistische Landesamt übergeben werden.
Um die Stimmabgaben nach Gruppen auswerten zu können, geben die Wahlvorstände in den betroffenen Bezirken amtliche Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck aus. Dieser unterteilt die Wähler in zwölf Kategorien nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe – darunter etwa „männlich, divers oder ohne Angabe, geboren 2002 bis 2008“ oder „weiblich, geboren 1956 und früher“.
Der Aufdruck lasse keine Rückschlüsse auf das Stimmverhalten einzelner Wähler zu, hieß es weiter.
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