Bundeskartellamt: Mineralölkonzerne klagen gegen Auskunftspflicht zu Kraftstoffpreisen

Das Bundeskartellamt stößt bei seiner Untersuchung der stark gestiegenen Kraftstoffpreise auf juristischen Widerstand. Wie die „Bild“ berichtet, haben zwei Mineralölkonzerne beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse der Wettbewerbsbehörde eingelegt. Die Bonner Behörde will die genauen Kalkulationsdaten der Raffinerie-Eigentümer erzwingen, um zu prüfen, ob die Konzerne die geopolitische Krise im Nahen Osten für unzulässige Gewinnmaximierung nutzen.

Ein Sprecher des Bundeskartellamts bestätigte der Zeitung, dass Verfahren gegen alle zwölf Eigentümer deutscher Raffinerien laufen und entsprechende Auskunftsbeschlüsse erlassen wurden. Zwei Unternehmen gehen nun im Eilrechtsschutz gegen diese Verpflichtung vor. Die Namen der Konzerne nannte die Behörde nicht.

Ein Konzern habe zudem einen Eilantrag eingereicht, um die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zu erzwingen. Als Begründung wird unter anderem angeführt, dass die gewaltigen Datenmengen zur Preisgestaltung von Rohöl, Transport und Herstellung nicht in der gesetzten Frist zusammengetragen werden könnten. Wann das Gericht entscheidet, ist noch offen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte der Zeitung, dass das Bundeskartellamt zeitnah die nötigen Informationen über Märkte erhalten müsse, um Verbraucher schützen zu können. Reiche verwies zudem auf die im Juli vom Kabinett beschlossene Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Ermittlungen im Kraftstoffbereich künftig weiter erleichtern soll. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung verzögert sich die Prüfung der Kalkulationen durch die Wettbewerbshüter weiter.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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