Nach CSD-Anschlag in Berlin: GdP fordert Gesetzesänderungen, warnt aber vor Schnellschüssen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert Konsequenzen aus dem islamistischen Anschlag auf den Christopher-Street-Day (CSD) in Berlin – warnt aber vor populistischen Forderungen und politischen Schnellschüssen.

Die Gewerkschaft halte es für geboten, die rechtspolitische Diskussion nach dem Anschlag „auf Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien und einer sachlichen Analyse zu führen“, heißt es in einem Positionspapier des GdP-Bundesvorstands, aus dem das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet.

Die GdP sehe derzeit keinen Anlass für eine kurzfristige Änderung im Jugendgerichtsgesetz. Stattdessen solle zunächst die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluation des Gesetzes abgewartet werden. Dann könne systematisch bewertet werden, ob es Änderungsbedarf gebe. „Eine isolierte Verschärfung einzelner Vorschriften unter dem aktuellen Eindruck erscheint demgegenüber nicht sachgerecht“, schreibt der GdP-Bundesvorstand.

Reformbedarf sehe die GdP aber im Bereich der gerichtlichen Spezialisierung: Verfahren mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund stellten besondere Anforderungen an die gerichtliche Gefährlichkeits- und Sozialprognose. Um Radikalisierungsverläufe, Gefährderbewertungen und die Erfolgsaussichten von Deradikalisierungsmaßnahmen zu beurteilen, brauche es besondere Fachkenntnisse. „Die GdP regt daher an, zu prüfen, ob für Staatsschutzverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende spezialisierte Jugendkammern bei den Landgerichten geschaffen oder direkt dem Oberlandesgericht zugewiesen werden sollten“, heißt es in dem Papier.

Auch im Terrorismusstrafrecht sieht die Gewerkschaft Änderungsbedarf. „Die GdP fordert die Wiedereinführung der Strafbarkeit propagandistischer Unterstützung terroristischer Vereinigungen“, schreibt der Bundesvorstand in seinem Papier. „Hierzu soll das öffentliche Werben für terroristische Organisationen sowie das öffentliche Äußern von Sympathie für deren Ziele oder Taten wieder unter Strafe gestellt werden, um extremistischer Propaganda bereits im Vorfeld konkreter Unterstützungs- oder Vorbereitungshandlungen wirksam begegnen zu können“, heißt es darin.

Eine „pauschale Fußfessel- oder Präventivhaftpflicht für sämtliche als Gefährder eingestuften Personen“ unterstütze die GdP nicht. Vielmehr brauche es „ein abgestuftes Maßnahmenkonzept, das sich an der konkreten Gefahrenlage des Einzelfalls orientiert“. Die bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen dazu in Bund und Ländern seien bislang zu unterschiedlich ausgestaltet und müssten dringend harmonisiert werden.

Die Polizeigewerkschaft weist zudem darauf hin, dass der „zivile Charakter der Polizei“ gewahrt werden müsse. Terrorbekämpfung sei eine dauerhafte Kernaufgabe der Sicherheitsbehörden. Die Polizei müsse deshalb „personell, technisch und rechtlich so ausgestattet“ sein, aktuellen Bedrohungslagen begegnen zu können. Gleichzeitig halte die GdP an ihrem „Leitbild einer bürgerorientierten Polizei“ fest. „Die Fortentwicklung polizeilicher Befugnisse und Einsatzmittel darf nicht zu einer Militarisierung der Polizei führen“, mahnt der GdP-Bundesvorstand.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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