Hitzeschutz: VdK fordert Verfassungsänderung und verbindliche Standards für alle

Der Sozialverband VdK verlangt für den Hitzeschutz eine Änderung des Grundgesetzes. Das geht aus einem neuen Maßnahmenkatalog des Verbandes hervor, aus dem das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Die zentrale Forderung: Die Bundesregierung soll die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte, die Bundesregierung müsse die Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle Menschen wirksam vor Hitze geschützt seien, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Wohnsituation und insbesondere unabhängig von ihrer ohnehin herausfordernden gesundheitlichen Lage. Es brauche jetzt verbindliche Standards, eine verlässliche Finanzierung und klare Zuständigkeiten.

Bentele forderte unter anderem öffentliche Kühlräume in den Kommunen. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass Einrichtungen wie Pflegeheime, Schulen oder Frauenhäuser ausreichend vor Hitze geschützt seien. Um besonders gefährdete Menschen bei Hitzewarnungen gezielt zu erreichen, sollen außerdem datenschutzkonforme, freiwillige, kommunale Register eingeführt werden.

Der VdK weist auch darauf hin, dass der Betrieb von Ventilatoren und Kühlgeräten oder auch der Einbau von Markisen, Außenjalousien oder Rollläden teuer werden kann und nicht von jedem finanziell zu stemmen sei. Die Politik müsse deshalb vorbeugen und gezielte Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut im Sommer anbieten.

Auch der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, fordert, Hitzeschutz als gemeinsame Staatsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen. „Hitzeschutz bleibt eine Daueraufgabe“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Er finde es wichtig, Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ins Grundgesetz aufzunehmen, weil damit strukturell unterfinanzierten Kommunen bei der Finanzierung durch Bund und Länder geholfen wäre, so Jung. Das wäre dann eine neue Gemeinschaftsaufgabe. Klimaschutz und Klimaanpassung blieben Dauerthemen. Deshalb wäre es gut, Bund und Länder in die Pflicht zu nehmen. Und das gehe wahrscheinlich nur über eine solche Grundgesetzänderung.

Der SPD-Politiker kritisierte zugleich das von der schwarz-roten Koalition verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz, das im Sommer das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst hat. „Wir sind erstmal sehr stolz. Denn die Wärmeplanung insgesamt ist eine Erfolgsgeschichte“, sagte Jung. Fast alle Städte mit über 100.000 Einwohnern hätten mittlerweile eine Wärmeplanung vorgelegt, die anderen stünden kurz vor dem Abschluss. Doch jetzt änderten sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz erneut die Rahmenbedingungen.

„Es gibt wieder eine Verunsicherung, gerade für große Investitionen, beispielsweise in Geothermie oder Fernwärme“, so Jung. Wieder stehe die Frage im Raum: Was ist der richtige Weg für die Zukunft? Und das sei für die Städte und die Versorger keine besonders gute Position. Planungssicherheit und Verlässlichkeit seien wichtig, beides leide. Jung betonte, er hätte es beim alten Gesetz, das einen höheren Anteil erneuerbarer Energien vorsah, belassen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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